Martin Heidemann und Hans Peter Plettner zu Versteigerungen im Internet "Zum ersten, zum zweiten und zum dritten" ... kommt kein Kaufvertrag zustande
Ein Gewerbegrundstück, ein Wohnhaus, ein Industriegelände - Internetversteigerungen schrecken auch vor Immobilien nicht zurück. Wie kommt aber online ein Kaufvertrag zustande? Für Immobilien gar nicht, meinen Martin Heidemann, Rechtsanwalt und Notar, sowie Hans Peter Plettner, öffentlich bestellter und vereidigter Grundstücksauktionator aus Berlin. Sie meinen, Versteigerungen im Internet sind gar keine - bergen dafür aber erhebliche Risiken.
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