Heidrun Krost
Edeka als Musterfall
Jetzt ist es amtlich: Die Sonderkonditionen, die Edeka im Nachgang der Plus-Übernahme 2009 von ihren Lieferanten zum Teil rückwirkend und ohne angemessene Gegenleistung verlangt hat, sind wettbewerbswidrig. Was das Bundeskartellamt als Grundsatzentscheid
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