Auch Crowdworking braucht Spielregeln
Serie Arbeitsrecht – Was bei der Nutzung von „Schwarm“-Arbeitskräften in der Ernährungswirtschaft zu beachten ist
Frankfurt. Wer per Internet-Plattform einer anonymen Gruppe die Mitarbeit an bestimmten Aufgaben anbietet, wird unter Umständen zum Arbeitgeber. Juristischer Rat lohnt sich auch bei den Klauseln zum Gerichtsstand.
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