Telefonauskunft muss mit Preisen werben
KARLSRUHE / Telefon-Auskunftsdienste sind künftig verpflichtet, in der Werbung ihre Preise anzugeben. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Verbraucher habe ein hohes Interesse daran, die Höhe der Tarife zu erfahren, da mit dem Anruf bei
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€ 5,75