Ersatzzahlung setzt den Willen zur Rücknahme der Wohnung voraus
Rechtsanwalt Qutaibah Sabeeh von Bourgeois & Sabeeh
Mietrecht. Verlangt ein Vermieter eine Nutzungsentschädigung vom Mieter, setzt das den Willen voraus, die Mietsache zurückzubekommen. Daran fehlt es, wenn Vermieter durch mehrere Instanzen um die Kündigung streiten.
Landgericht Hanau, Urteil vom 22. November 2023, Az. 2 S 35/22
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Rechtsanwalt Qutaibah Sabeeh von Bourgeois & Sabeeh Quelle: Bourgeois & Sabeeh
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