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Immobilien Zeitung 51 vom 21.12.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

Das ABC des Immobilienrechts

Folge 37: Die Gewährleistung

Notarinnen und Notare erklären in dieser regelmäßig erscheinenden Kolumne die wichtigsten Begriffe.

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Michael Volmer, Notar in Starnberg Quelle: privat
€ 5,75

Immobilien Zeitung 51 vom 21.12.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

Wer eine Baulast übernimmt, muss Grundstücksnutzung dulden

Rechtsanwalt Marcin Pawlik von Linklaters Grundstücksrecht. Ein Grundstückseigentümer kann sich mit einer Baulast gegenüber der Baubehörde verpflichten, dass sein Grundstück als Zuweg für ein Nachbargrundstück genutzt wird. Dann muss er die Nutzung auch grundsätzlich dulden. OLG Hamm, Urteil vom 6. Juli 2017, Az. 5 U 152/16

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Rechtsanwalt Marcin Pawlik von Linklaters Quelle: Linklaters
€ 5,75

Immobilien Zeitung 51 vom 21.12.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

Grundstücksspende an Stiftung wird bei Anerkennung wirksam

Rechtsanwalt und Steuerberater Matthias Hoppe von Legerwall Steuerrecht. Wird eine Stiftung errichtet und dabei vereinbart, dass die Gründer der Stiftung ein Grundstück schenken, erlangt die Stiftung bereits zum Zeitpunkt ihrer Anerkennung wirtschaftliches Eigentum an dem Grundstück. FG des Saarlandes, Urteil vom 20. Juli 2016, Az. 2 K 1132/16 (Revision anhängig, Az. X R 10/17)

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Rechtsanwalt und Steuerberater Matthias Hoppe von Legerwall Quelle: Legerwall
€ 5,75

Immobilien Zeitung 51 vom 21.12.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

Zusammenhang von Nachweis und Vertragsschluss entscheidet

Rechtsanwalt Christoph Seidl von Beiten Burkhardt Maklerrecht. Kann ein Nachweismakler belegen, dass es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen seinem Nachweis und dem Vertragsabschluss gibt, kann man annehmen, dass seine Tätigkeit die Ursache für den Vertragsabschluss war. LG Potsdam, Urteil vom 7. April 2017, Az. 6 O 273/16

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Rechtsanwalt Christoph Seidl von Beiten Burkhardt
€ 5,75

Immobilien Zeitung 50 vom 14.12.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

Intransparente AGB-Klauseln sind unwirksam

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Leo von avocado Rechtsanwälte Mietrecht. Unklare Regelungen zur Vertragsverlängerung in gewerblichen Formularmietverträgen verstoßen gegen das Transparenzgebot und sind unwirksam. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017, Az. XII ZR 1/17

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Rechtsanwalt Dr. Ulrich Leo von avocado Rechtsanwälte
€ 5,75

Immobilien Zeitung 50 vom 14.12.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

Gekündigter Architekt haftet für Fehler seines Nachfolgers

Rechtsanwalt Dr. Walter Klein von Loschelder Baurecht. Ein bereits gekündigter Architekt haftet für einen Folgefehler seines Nachfolgers, wenn der Grund dafür ein Planungsfehler war, den er selbst noch verursacht hat. KG, Urteil vom 1. Juli 2014, Az. 27 U 77/11 BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017,Az. VII ZR 171/14 (NZB zurückgew.)

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Rechtsanwalt Dr. Walter Klein von Loschelder Quelle: Loschelder
€ 5,75

Immobilien Zeitung 50 vom 14.12.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

Wegerecht erlischt, wenn es nicht mehr ausgeübt werden kann

Rechtsanwalt Dr. Karsten Prote von GTW Grundstücksrecht. Fällt der Vorteil, den eine Grunddienstbarkeit einem herrschenden Grundstück geboten hat, objektiv und endgültig weg, erlischt diese Grunddienstbarkeit. OLG Celle, Beschluss vom 15. August 2016, Az. 4 U 55/16

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Rechtsanwalt Dr. Karsten Prote von GTW Quelle: GTW
€ 5,75

Immobilien Zeitung 50 vom 14.12.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

In Immobilienanzeigen dürfen Energieangaben nicht fehlen

Rechtsanwältin Veronika Thormann von bethge immobilienanwälte Maklerrecht. Makler müssen in ihren Immobilienanzeigen Angaben über den Energieverbrauch der beworbenen Objekte machen. BGH, Urteile vom 5. Oktober 2017, Az. I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17

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Rechtsanwältin Veronika Thormann von bethge immobilienanwälte Quelle: bethge
€ 5,75

Immobilien Zeitung 50 vom 14.12.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

LITERATURHINWEISE

Franz J. Sartor, Helmut Keller (Hrsg.): Wohnwirtschaftliche Immobilienfinanzierung. Ein praxisorientierter Leitfaden für Immobilieninvestoren, De Gruyter Oldenbourg, 1. Auflage 2017, 331 Seiten, kartoniert, 39,95 Euro Kreditnehmer auf die Couch!

[3685 Zeichen] € 5,75

Immobilien Zeitung 49 vom 07.12.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

Reparaturkosten sind nicht von der Erbschaftsteuer abziehbar

Steuerberater Jens Krall von Euprax Steuerrecht. Werden Schäden an einer geerbten Immobilie beseitigt, die vom Erblasser verursacht wurden und erst nach dessen Tod auftreten, dann sind die Reparaturkosten nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. BFH, Urteil vom 26. Juli 2017, Az. II R 33/15

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Steuerberater Jens Krall von Euprax Quelle: Euprax, Urheber: Oliver Rehbinder
€ 5,75

 
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