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Immobilien Zeitung 41 vom 12.10.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

Ein Solardach darf den Nachbarn nicht blenden

Rechtsanwalt Marcin Pawlik von Linklaters Nachbarrecht. Ein Nachbar muss wesentliche Blendwirkungen durch eine Solaranlage auf dem Nachbargrundstück, die das Sonnenlicht reflektiert, nicht dulden. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juli 2017, Az. 9 U 35/17

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Rechtsanwalt Marcin Pawlik von Linklaters Quelle: Linklaters
€ 5,75

Immobilien Zeitung 41 vom 12.10.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

Widerruf muss das Wort „Widerruf“ nicht enthalten

Rechtsanwalt Friedrich Munding von Beiten Burkhardt Maklerrecht. Ein Verbraucher muss das Wort „Widerruf“ nicht verwenden, wenn er einen Maklervertrag widerrufen will. Es genügt, wenn er zum Ausdruck bringt, dass er den Vertrag von Anfang an nicht gelten lassen will. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017, Az. I ZR 198/15

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Rechtsanwalt Friedrich Munding von Beiten Burkhardt Quelle: Beiten Burkhardt
€ 5,75

Immobilien Zeitung 41 vom 12.10.2017 Seite 14

RECHT UND STEUERN

Werkvertrag: Keine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum

Rechtsanwalt Stephan Jüngst von FPS Rechtsanwälte Baurecht. Werkverträge können in der Regel nicht wegen eines Eigenschaftsirrtums angefochten werden, denn der Auftragnehmer haftet allein nach den Gewährleistungsvorschriften. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. April 2017, Az. 1 U 166/14

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Rechtsanwalt Stephan Jüngst von FPS Rechtsanwälte Quelle: FPS
€ 5,75

Immobilien Zeitung 41 vom 12.10.2017 Seite 15

RECHT UND STEUERN

Smart Buildings rechtssicher gestalten

Datengestützte Anwendungen für Immobilien ziehen Rechtsfragen z.B. zur Netzausstattung, zur Umlegbarkeit der Kosten auf die Nutzer und den personenbezogenen Daten nach sich. Die Rechtsanwälte Christoph Enaux und Martin Culinovic erläutern die Rahmenbedingungen.

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Smarte Gebäude können weit mehr als nur Licht und Luft regeln. Quelle: Fotolia.com, Urheber: AA+W
€ 5,75

Immobilien Zeitung 39-40 vom 28.09.2017 Seite 51

RECHT UND STEUERN

Schiedsrichter taugen auch für Transaktionen

Bei Immobilientransaktionen sind Schiedsklauseln und Schiedsverfahren bislang eher die Ausnahme. Dabei haben sie erhebliche Vorteile gegenüber Verfahren vor den staatlichen Gerichten, meinen die Rechtsanwälte Jan Heiner Nedden und Jörn Hombeck. Sie erläutern, warum sie Schiedsverfahren als echte Alternative ansehen.

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Rechtsgültige Entscheidungen statt gelber Karte bekommen die Parteien, die vertraglich eine Schiedsklausel vereinbaren. Quelle: Fotolia.com, Urheber: Wolfgang Zwanzger
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Immobilien Zeitung 39-40 vom 28.09.2017 Seite 52

RECHT UND STEUERN

Bestellerprinzip kann rückwirkend gelten

Rechtsanwalt Dr. Philipp Graf von Dürckheim von Hauck Schuchardt Diel Maklerrecht. Seit das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft ist, richtet sich die Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip. Im Einzelfall kann das Bestellerprinzip aber auch rückwirkend gelten. LG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juni 2016, Az. 11 S 3/16

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Rechtsanwalt Dr. Philipp Graf von Dürckheim von Hauck Schuchardt Quelle: HauckSchuchardt, Urheber: Farideh Diel
€ 5,75

Immobilien Zeitung 39-40 vom 28.09.2017 Seite 52

RECHT UND STEUERN

Das ABC des Immobilienrechts

Folge 34: Die Finanzierungsvollmacht

Notarinnen und Notare erklären in dieser regelmäßig erscheinenden Kolumne die wichtigsten Begriffe.

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Christian Seger, Notar in Ottobeuren
€ 5,75

Immobilien Zeitung 39-40 vom 28.09.2017 Seite 52

RECHT UND STEUERN

Sogar längst abgerissene Bauten können ihre Umgebung prägen

Rechtsanwalt Dr. Christian Hamann von Gleiss Lutz Öffentliches Recht. Auch Bauwerke, die nicht mehr vorhanden sind, können für ihre Umgebung noch eine prägende Wirkung entfalten und damit Grundlage für das Erteilen einer Baugenehmigung sein. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. März 2017, Az. 5 S 1389/16

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Rechtsanwalt Dr. Christian Hamann von Gleiss Lutz Quelle: Gleiss Lutz
€ 5,75

Immobilien Zeitung 39-40 vom 28.09.2017 Seite 52

RECHT UND STEUERN

Wer aus wichtigem Grund kündigt, sollte auch einen haben

Rechtsanwältin Hedwig Lipphardt von WIR Wanderer und Partner Architektenrecht. Ist die Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund unwirksam, gilt dies wie eine „freie“ Kündigung und der Architekt kann seine Leistungen abrechnen. OLG Naumburg, Urteil vom 26. August 2016, Az. 1 U 20/16

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Rechtsanwältin Hedwig Lipphardt von WIR Wanderer und Partner Quelle: Welcome Monday, Urheber: Dennis Greinert
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Immobilien Zeitung 39-40 vom 28.09.2017 Seite 52

RECHT UND STEUERN

Negatives Kapitalkonto berechtigt nicht zum Verlustausgleich

Steuerberater Robert Perchtold von euprax Steuerrecht. Erwirbt ein Gesellschafter Anteile an einer vermögensverwaltenden Immobilien-KG, indem er ein negatives Kapitalkonto übernimmt, schafft das kein Verlustausgleichspotenzial. BFH, Urteil vom 8. März 2017, Az. IX R 16/16

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Steuerberater Robert Perchtold von euprax Quelle: euprax.de, Urheber: Robert Perchtold
€ 5,75

 
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