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Immobilien Zeitung 18 vom 07.05.2015 Seite 10

RECHT UND STEUERN

IMMOBILIEN-ENGLISCH

UK general election 2015 und der Immobilienmarkt

Am 7. Mai wird in UK gewählt, und auch das Thema Immobilien und der Immobilienmarkt wurden im Wahlkampf heiß diskutiert, nicht nur in der Fachpresse, sondern auch in den regionalen und überregionalen Medien. So titelte zum Beispiel The Telegraph: „Ge

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Die Autorin: Gisela Francis Vogt
€ 5,75

Immobilien Zeitung 18 vom 07.05.2015 Seite 11

RECHT UND STEUERN

Höhere Steuern

Für Immobilienverkäufe in Frankreich dürften deutsche Investoren künftig deutlich mehr Steuern zahlen als bisher.

[1359 Zeichen] € 5,75

Immobilien Zeitung 18 vom 07.05.2015 Seite 11

RECHT UND STEUERN

English spoken: Bald auch vor Gericht?

Internationale Immobiliendeals werden auf Englisch verhandelt. Bei Konflikten machen die Partner einen Bogen um die deutsche Justiz. Um Abhilfe zu schaffen, will der Bundesrat per Gesetz Englisch als Gerichtssprache einführen. Alles ready? Nein, sagt Ex-Bundesrichter Stefan Leupertz.

[2428 Zeichen] € 5,75

Immobilien Zeitung 18 vom 07.05.2015 Seite 11

RECHT UND STEUERN

Aus falschen Namen werden teure Fehler

In gerichtlichen Klagen müssen Namen und Bezeichnungen stimmen. Sonst droht der Kläger mit seinen Forderungen zu scheitern. Falsche Parteibezeichnung lautet dann schlicht die richterliche Begründung.

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Stimmt alles? Ein scharfer Blick auf die Daten schadet nie. Bild: Fotolia.de/Light Impression
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Immobilien Zeitung 17 vom 30.04.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

Rundfunkbeitrag bemisst sich nach Mitarbeitern und Autos

Rechtsanwältin Kristina Dörnenburg von Lenz und Johlen Öffentliches Recht. Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich, bemessen an der Anzahl der Beschäftigten je Filiale und je gewerblich genutztem Auto, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. OVG NRW, Urteile vom 12. März 2015, Az. 2 A 2311/14, 2 A 2422/14, 2 A 2423/14 (nicht rechtskräftig)

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Rechtsanwältin Kristina Dörnenburg von Lenz und Johlen Bild: Lenz und Johlen
€ 5,75

Immobilien Zeitung 17 vom 30.04.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

Bei Komplettheitsklausel gibt es kein Geld für Mehrleistung

Rechtsanwalt Dr. Walter Klein von Loschelder Rechtsanwälte Baurecht. Schließt ein Auftragnehmer einen Einheitspreisvertrag, hat er keinen Anspruch auf weiteren Werklohn, wenn er zusätzliche Leistungen und Lieferung erbringt, die zur vereinbarten mangelfreien Errichtung des Gewerks gehören. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Mai 2014, Az. 23 U 162/13

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Rechtsanwalt Dr. Walter Klein von Loschelder Rechtsanwälte Bild: Loschelder
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Immobilien Zeitung 17 vom 30.04.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

Bei Schadensersatz für doppelte Vermietung gilt Verjährung

Rechtsanwalt Dr. Michael Schultz von Schultz und Seldeneck Mietrecht. Bei Doppelvermietung und Überlassen der Fläche an einen zweiten Mieter kann der erste unter Beachtung der Verjährung Schadensersatz verlangen, wenn der Vermieter die Mietsache nicht mehr zurückerlangt. KG Berlin, Urteil vom 25. Februar 2015 Az. 8 U 52/14

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Rechtsanwalt Dr. Michael Schultz von Schultz und Seldeneck Bild: S&S
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Immobilien Zeitung 17 vom 30.04.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

Entfällt die Bebaubarkeit, wird dennoch Erbbauzins fällig

Rechtsanwältin Patricia Galts von Linklaters Erbbaurecht. Der Käufer trägt beim Erwerb eines sich auf Bauerwartungsland beziehenden Erbbaurechts nicht nur das Risiko, ob und wann sich die Erwartung der Bebaubarkeit erfüllt, sondern zahlt auch Zins, wenn sich die Erwartung zerschlägt. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2014, Az. V ZR 81/14

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Rechtsanwältin Patricia Galts von Linklaters Bild: Linklaters
€ 5,75

Immobilien Zeitung 17 vom 30.04.2015 Seite 13

RECHT UND STEUERN

Crowdinvesting in Immobilien: Mit Risiken und Nebenwirkungen!

Crowdinvesting polarisiert. Die einen begrüßen die Möglichkeit für Kleinanleger, mit geringem Aufwand und Gebühren direkt in Immobilien zu investieren. Die anderen warnen wegen fehlender Sicherheiten und Mitspracherechte vor einer hochriskanten und spekulativen Investmentform. Die Gastautoren Jens-Uwe Hinder und Christoph Flügel erläutern den rechtlichen Rahmen und werfen einen Blick auf den Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes.

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Beim Crowdfunding für Immobilien informiert leider kein Beipackzettel darüber, welche Schwierigkeiten besonders häufig sind. Bild: Fotolia.de/Edler von Rabenstein
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Immobilien Zeitung 16 vom 23.04.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

Beim Gebäudeleasing darf Erhalt auf Mieter abgewälzt werden

Rechtsanwalt Dr. Hans Fabian Kiderlen von CMS Hasche Sigle Öffentliches Recht. Beim Immobilienleasing kann der Mieter auch in vorformulierten Verträgen zur Erhaltung und Instandsetzung des gesamten Gebäudes verpflichtet werden. BGH, Urteil vom 26. November 2014, Az. XII ZR 120/13

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Rechtsanwalt Dr. Hans Fabian Kiderlen von CMS Hasche Sigle Bild: CMS
€ 5,75

 
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