Geschäftsinteressen müssen Teil der Abwägung sein
Rechtsanwalt Dr. Christian Hamann von Gleiss Lutz
Öffentliches Baurecht. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans muss die Gemeinde das Interesse eines Eigentümers, einen bestehenden Einzelhandelsbetrieb im Plangebiet zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit zu erweitern, bei der Abwägung berücksichtigen.
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2014, Az. 10 A 6.09
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