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Immobilien Zeitung 4 vom 29.01.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

Kein Verzug des Auftragnehmers bei völlig gestörtem Zeitplan

Rechtsanwältin Dr. Anja Birkenkämper von Kapellmann und Partner Baurecht. Die vertraglich vereinbarte Bauzeit wird zugunsten des Auftragnehmers verlängert (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 a VOB/B), wenn der die Behinderung verursachende Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers stammt. Auf dessen Verschulden kommt es nicht an. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 2014, Az. 22 U 112/13

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Rechtsanwältin Dr. Anja Birkenkämper von Kapellmann und Partner Bild: Kapellmann
€ 5,75

Immobilien Zeitung 4 vom 29.01.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

Kurze Verjährungsfrist bei Verletzung der Betriebspflicht

Rechtsanwältin Ulrike Janssen von Hogan Lovells Mietrecht. Die sechsmonatige Verjährungsfrist ab Zurückerhalt der Mietsache für Ansprüche aufgrund Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache gilt auch für Schadenersatzansprüche des Vermieters wegen Verletzung einer vertraglich vereinbarten Betriebspflicht des Mieters. OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Oktober 2014, Az. 2 U 43/14

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Rechtsanwältin Ulrike Janssen von Hogan Lovells Bild: Hogan Lovells
€ 5,75

Immobilien Zeitung 4 vom 29.01.2015 Seite 13

RECHT UND STEUERN

Viel Mietrecht vorm BGH

Urteile unter anderem zu Eigenbedarf und Schönheitsreparaturklauseln stehen an.

[1070 Zeichen] € 5,75

Immobilien Zeitung 4 vom 29.01.2015 Seite 13

RECHT UND STEUERN

Urheberrecht schlägt Mietrecht

Das hatte sich der Vermieter des Wohnblocks an der Berliner Karl-Marx-Allee anders vorgestellt. Er wollte modernisieren und dabei Isolierglas und eine Abluftanlage einbauen. Doch die Erben des 1979 verstorbenen Architekten des Bauwerks, Richard Paulick, die auch Mieter in dem Gebäude sind, machten ihm einen Strich durch die Rechnung.

[4244 Zeichen] € 5,75

Immobilien Zeitung 4 vom 29.01.2015 Seite 13

RECHT UND STEUERN

Um die Grundsteuer wird weiter gezackert

Die Grundsteuer ist nicht verfassungsgemäß. Diese Ansicht hat beispielsweise der Bundesfinanzhof (BFH) schon mehrfach unverhohlen kundgetan. Eine Reform ist dringend nötig, das bestreitet niemand und das steht zudem im Koalitionsvertrag. Doch es herrscht seit Jahren Streit um das neue Steuermodell.

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Ob in der Finanzministerkonferenz, in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe oder im Städte- und Gemeindebund: Überall Uneinigkeit über das richtige Grundsteuermodell. Bild: Fotolia.de/corepics
€ 5,75

Immobilien Zeitung 3 vom 22.01.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

Geschäftsinteressen müssen Teil der Abwägung sein

Rechtsanwalt Dr. Christian Hamann von Gleiss Lutz Öffentliches Baurecht. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans muss die Gemeinde das Interesse eines Eigentümers, einen bestehenden Einzelhandelsbetrieb im Plangebiet zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit zu erweitern, bei der Abwägung berücksichtigen. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2014, Az. 10 A 6.09

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Rechtsanwalt Dr. Christian Hamann von Gleiss Lutz Bild: Gleiss Lutz
€ 5,75

Immobilien Zeitung 3 vom 22.01.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

Erst mit der korrigierten Abrechnung beginnt die Verjährung

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Leo von avocado Rechtsanwälte Mietrecht. Die Verjährung des Anspruchs aus einer Nachberechnung von Betriebskosten beginnt nicht bereits mit dem Zugang der ursprünglichen, sondern erst mit Ende des Jahres, in dem die korrigierte Berechnung beim Mieter zugegangen ist. OLG Celle, Beschluss vom 22. Juli 2014, Az. 2 U 133/14

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Rechtsanwalt Dr. Ulrich Leo von avocado Rechtsanwälte Bild: ba
€ 5,75

Immobilien Zeitung 3 vom 22.01.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

Auch der Treuhänder zahlt Grunderwerbsteuer

Rechtsanwalt Dominik Ernst von Berwin Leighton Paisner Steuerrecht. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der den Erwerb von Grundstücken zum Gegenstand hat, kann Gegenstand einer Treuhandvereinbarung sein und beim Geschäftsherrn und Treuhänder Grunderwerbsteuer auslösen. BFH, Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. II R 41/13

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Rechtsanwalt Dominik Ernst von Berwin Leighton Paisner Bild: BLP
€ 5,75

Immobilien Zeitung 3 vom 22.01.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

Wer nicht rechtzeitig gegen den Plan vorgeht, geht leer aus

Rechtsanwalt Bernd Knipp von HFK Rechtsanwälte Baurecht. Immobilieneigentümer können aus Bauverzögerungen entstehende Umsatzeinbußen nicht durchsetzen, wenn sie nicht rechtzeitig auf eine Planänderung im Planfeststellungsverfahren hinwirken. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20. November 2014, Az. 1 U 6/12

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Rechtsanwalt Bernd Knipp von HFK Rechtsanwälte Bild: HFK
€ 5,75

Immobilien Zeitung 3 vom 22.01.2015 Seite 12

RECHT UND STEUERN

LITERATURHINWEISE

Turit Fröbe: Stadtdenker. Ein Spielraum für urbane Entdeckungen. Berlin: Jovis Verlag 2014, 192 Seiten, kartoniert, Preis: 28 Euro. „Paderborn ist schön!“ Es gibt diese öden Orte, deren Namen jeder kennt, die aber kein Bild im kollektiven Gedäc

[3584 Zeichen] € 5,75

 
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