"Bei der Siebenjahresfrist geht es um alles oder nichts"
Wer ein Grundstück in guter Lage besitzt, kann sich glücklich schätzen. Zumindest theoretisch. Denn in der Praxis kann die Gemeinde das Baurecht ändern und so die Lage des Grundstücks und seine Nutzungsbefugnis verschlechtern. Volker Curtze und Alexander Köpfler erörtern die Frage, mit welchen rechtlichen Möglichkeiten die Kommune von einem solchen Vorgehen abgehalten werden kann.
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