Auch Erwerber haben schon WEG-Rechte
Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind keine Seltenheit. Richtig problematisch wird es aber, wenn Rechtsfragen zu klären sind, solange die Eigentümer noch nicht in das Grundbuch eingetragen sind, aber die Immobilie bereits nutzen. Dann greift die Rechtsprechung auf das Modell der so genannten werdenden WEG zurück. IZ-Gastautor Rechtsanwalt Arne Carstens erklärt, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und welche rechtlichen Folgen sich für die Mitglieder der " werdenden WEG" daraus ergeben.
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