BGH: Hausverwalter müssen anders abrechnen
Das unlängst veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Dezember 2009 (Az. V ZR 44/09) hat große Wellen geschlagen. Es stellt WEG-Verwalter bei der Gestaltung der Jahresabrechnung vor gänzlich neue Herausforderungen. Der Berliner Rechtsanwalt Axel Frohne zeigt, worauf es bei der BGH-Entscheidung ankommt. Zudem hat er für alle, die sich mit der Abrechnung einer Eigentümergemeinschaft befassen müssen, ein Beispiel entworfen, wie eine korrekte Abrechnung unter Berücksichtigung des Urteils aussehen könnte.
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