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    Immobilien Zeitung Nr. 20 vom 22.05.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Verkäufer haftet nicht für falsche Angaben im Maklerexposé

    Rechtsanwalt Carsten Küttner von WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt Maklerrecht. Fragt ein Grundstückskäufer nur am Rande des Notartermins nach der Richtigkeit der Flächenangabe im Exposé und bestätigt der Verkäufer diese gutgläubig, hat der Käufer bei Abweichungen keinen Mangelanspruch, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart ist. OLG Bremen, Urteil vom 21. November 2013, Az. 3 U 23/13

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    Immobilien Zeitung Nr. 10 vom 13.03.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Kauft der Kunde für die Hälfte, gibt es keine Provision

    Rechtsanwalt Carsten Küttner von WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt Foto: WIR BNS Maklerrecht. Bei erheblichen (hier: mehr als 50%) Preisnachlässen - auch zugunsten des Maklerkunden - entfällt mangels Kongruenz zwischen dem abgeschlossenen und dem nachgewiesenen Kaufvertrag der Maklerlohnanspruch. BGH, Urteil vom 6. Februar 2014, Az. III ZR 131/13

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