"Mitgekaufter" Architektenvertrag erhöht Grunderwerbsteuer
Rechtsanwalt Christian Palm von Peters, Schönberger & Partner Steuerrecht. Bei einheitlichen Verträgen ist neben dem Grundstückskaufpreis auch die Zahlung für Bauleistungen Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, falls der Verkäufer die Pflicht hat, den körperlichen Zustands des Grundstücks zu ändern. BFH, Urteil vom 27. November 2013, Az. II R 56/12
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