DAS NEUE VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ, TEIL 2 Zwischen Bauherr und Versicherer: Reform bringt Ausweg
Ab dem 1. Januar 2008 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für alle neu abgeschlossenen Verträge. Ab dem 1. Januar 2009 ist das Gesetz dann auch auf die Altverträge anwendbar. In diesem zweiten Teil des Beitrags zeigt Rechtsanwalt Florian Krause-Allenstein, was das neue VVG für Architekten und Ingenieure bedeutet.
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