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    Immobilien Zeitung Nr. 18 vom 08.05.2014 Seite 13

    RECHT UND STEUERN

    Mietvertragsnachtrag nach Verlängerung gilt als Bestätigung

    Rechtsanwalt Jan Lindner-Figura von Görg Rechtsanwälte Bild: Görg Mietrecht. Die Ausübung einer Verlängerungsoption unterliegt der Schriftform. Wird im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang hiermit dazu eine Nachtragsvereinbarung (ohne Regelung zur Miethöhe) getroffen, liegt kein Schriftformverstoß vor. KG, Urteil vom 2. Mai 2013, Az. 8 U 130/12

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    2014/14050826.jpg
    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 47 vom 29.11.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Mietrecht

    Rechtsanwalt Jan Lindner-Figura von Görg Partnerschaft, BerlinEine allgemeine salvatorische Klausel in einem auf längere Zeit als ein Jahr geschlossenen Mietvertrag über Gewerberäume verpflichtet die Vertragsparteien nicht zur Nachholung der nicht gewahrten Schriftform.BGH, AZ. XII ZR 143/05

    [2685 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 37 vom 20.09.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG Mietrecht Mietrecht

    Rechtsanwalt Jan Lindner-Figura von Görg Partnerschaft, Berlin Die Regelung in einem Mietvertrag über noch zu errichtende Gewerberäume, dass das Mietverhältnis mit der Übergabe der Mietsache beginnt, steht der Wahrung der Schriftform nicht entgegen. Ein Mietobjekt innerhalb eines Einkaufszentrums ist bei Angabe der Objektnummer ausreichend benannt. BGH, Az. XII ZR 178/04

    [2739 Zeichen] € 5,75