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    Immobilien Zeitung Nr. 17 vom 30.04.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Wer Geld aufs Konto bekommt, handelt nicht unentgeltlich

    Steuerberater Jens Krall von KPMG Steuerrecht. Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer einem anderen Wirtschaftsgüter entgeltlich auf Zeit zur Nutzung überlässt und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist. BFH, Urteil vom 21. Januar 2014, Az. IX R 10/13

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    Immobilien Zeitung Nr. 49 vom 12.12.2013 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Vorfälligkeitsentschädigung nicht abziehbar

    Steuerberater Jens Krall von KPMG Steuerrecht. Der Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist u.a. daran geknüpft, dass eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig veräußert wird. FG Düsseldorf, Urteil vom 11. September 2013, Az. 7 K 545/13

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