Mindestlöhne im Vergabeverfahren beachten
Bei der Vergabe von Bauaufträgen dürfen in vielen Bundesländern öffentliche Auftraggeber nur Unternehmen in Anspruch nehmen, die die vorgeschriebenen Mindestlöhne zahlen und sonstige tarifvertraglichen Bedingungen einhalten. Halten sich die am Vergabeverfahren beteiligten Bauunternehmen nicht an ihre entsprechenden Verpflichtungserklärungen, drohen ihnen Sanktionen wie der Ausschluss vom Vergabeverfahren. Doch je nach Bundesland gelten andere Regeln. Gastautorin Rechtsanwältin Katharina Slawinski zeigt neben einem Ausblick auf die verschiedenen Landesvorschriften am Beispiel von Nordrhein-Westfalen, was hinsichtlich Mindestlöhnen und Tariftreue bei den Vergaben zu beachten ist.
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