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    Immobilien Zeitung Nr. 28 vom 12.07.2012 Seite 13

    RECHT UND STEUERN

    Mindestlöhne im Vergabeverfahren beachten

    Bei der Vergabe von Bauaufträgen dürfen in vielen Bundesländern öffentliche Auftraggeber nur Unternehmen in Anspruch nehmen, die die vorgeschriebenen Mindestlöhne zahlen und sonstige tarifvertraglichen Bedingungen einhalten. Halten sich die am Vergabeverfahren beteiligten Bauunternehmen nicht an ihre entsprechenden Verpflichtungserklärungen, drohen ihnen Sanktionen wie der Ausschluss vom Vergabeverfahren. Doch je nach Bundesland gelten andere Regeln. Gastautorin Rechtsanwältin Katharina Slawinski zeigt neben einem Ausblick auf die verschiedenen Landesvorschriften am Beispiel von Nordrhein-Westfalen, was hinsichtlich Mindestlöhnen und Tariftreue bei den Vergaben zu beachten ist.

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 08 vom 23.02.2012 Seite 13

    RECHT UND STEUERN

    Vorsicht bei der Annahme von Subventionen

    Viele Bauvorhaben könnten nicht realisiert werden, wenn die öffentlichen Hände hierfür keine Zuwendungen erhielten. In Zeiten von drohenden Pleiten von EU-Mitgliedstaaten ist die Bewilligung von Fördergeldern den Kommunen sowie öffentlichen Unternehmen sehr willkommen. Bei der Annahme von Subventionen lauern jedoch für den Zuwendungsempfänger als auch für das ausführende Bauunternehmen erhebliche Gefahren, die oft übersehen werden, warnt Gastautorin Rechtsanwältin Katharina Slawinski.

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 02 vom 12.01.2012 Seite 13

    RECHT UND STEUERN

    Neuer Schwellenwert für öffentliche Bauaufträge

    Die Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber richten sich nach zweierlei Maß: zum einen nach den Regeln für Vergaben unterhalb und zum anderen nach den Regeln für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte. Diese Werte wurden nun angehoben. Rechtsanwältin Katharina Slawinski erläutert die Details.

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    € 5,75