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    Immobilien Zeitung Nr. 06 vom 14.02.2008 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Maklerrecht

    Rechtsanwalt Dr. Klaus F. Hildebrandt von Hildebrandt & Mäder, BerlinDer Maklerkunde kann nach konkludentem Abschluss des Maklervertrags nachträglich die Höhe des Provisionsbegehrens nicht mehr ablehnen. Eine solche Ablehnung hat keinen Einfluss mehr auf den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung.LG Berlin, Az. 8 O 210/07

    [3070 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 46 vom 22.11.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Rechtsanwalt Dr. Klaus F. Hildebrandt von Hildebrandt & Mäder, Berlin Einem Makler steht auch dann Nachweisprovision zu, wenn der Verkäufer noch einen Vorvertrag rückabwickeln muss; der Verkäufer muss allerdings zum Vertragsschluss bereit und in der Lage sein. LG Berlin, Az. 23 O 190/07

    [2631 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 41 vom 18.10.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG Maklerrecht Maklerrecht

    Rechtsanwalt Dr. Klaus F. Hildebrandt von Hildebrandt & Mäder, Berlin Die wirtschaftliche Identität zwischen Angebot und nachgewiesenem Geschäft ist auch bei einem Gemeinschaftsgeschäft unter Maklern und einem Untermaklervertrag eine Voraussetzung für den Provisionsanspruch. LG Potsdam, Az. 3 S 191/06

    [2767 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 36 vom 13.09.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG Maklerrecht Maklerrecht

    Rechtsanwalt Dr. Klaus F. Hildebrandt von Hildebrandt & Mäder, Berlin Tritt der Käufer aufgrund eines vertraglichen Rücktrittsvorbehalts vom Kaufvertrag zurück, trägt der Makler gegebenenfalls dieses Risiko mit und muss deshalb seine Provision zurückzahlen. LG Berlin, Az. 5 O 260/04

    [2791 Zeichen] € 5,75