RECHTSPRECHUNG
Rechtsanwalt Dr. Klaus F. Hildebrandt von Hildebrandt & Mäder, Berlin Einem Makler steht auch dann Nachweisprovision zu, wenn der Verkäufer noch einen Vorvertrag rückabwickeln muss; der Verkäufer muss allerdings zum Vertragsschluss bereit und in der Lage sein. LG Berlin, Az. 23 O 190/07
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