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    Immobilien Zeitung Nr. 17 vom 30.04.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Klausel darf Rückgabe im bezugsfähigen Zustand fordern

    Rechtsanwalt Lars Kölling von Rotthege Wassermann Mietrecht. Der Mieter kann in einem gewerblichen Formularmietvertrag neben bedarfsabhängigen Schönheitsreparaturen auch zur Rückgabe der Flächen bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem " bezugsfertigen Zustand" verpflichtet werden. BGH, Urteil vom 12. März 2014, Az. XII ZR 108/13

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 07 vom 20.02.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Bezeichnung "Standort L." wahrt nicht die Schriftform

    Rechtsanwalt Dr. Lars Kölling von Rotthege Wassermann Mietrecht. Eine Vereinbarung über einen Mieterwechsel muss zur Wahrung der Schriftform hinreichend deutlich auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nehmen und erkennen lassen, dass es im Übrigen beim ursprünglichen Vertrag verbleiben soll. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013, Az. XII ZR 137/12

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 49 vom 12.12.2013 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Unterschrift auf Anlage reicht für Schriftform

    Rechtsanwalt Dr. Lars Kölling von Rotthege Wassermann Mietrecht. Die Schriftform ist gewahrt, wenn die Parteien nur auf einer Anlage, die die letzte Seite eines Mietvertrags ist, unterschreiben, der Mietvertrag einen eindeutigen Hinweis auf diese Anlage enthält und für beide Parteien ersichtlich ein einheitliches Vertragswerk vorliegt. OLG Koblenz, Urteil vom 22. August 2013, Az. 1 U 1314/12

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 35 vom 30.08.2012 Seite 15

    RECHT UND STEUERN

    Haftungsalptraum für ehemalige Anleger

    Es bestehen fatale Haftungsrisiken für Alt-Kommanditisten geschlossener Immobilienfonds. Darauf weist IZ-Gastautor Rechtsanwalt Lars Kölling, Partner der Kanzlei Rotthege Wassermann, hin.

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    € 5,75