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    Immobilien Zeitung Nr. 01 vom 10.01.2008 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Baurecht

    Rechtsanwalt Oliver Bakes von Heiermann Franke Knipp, Frankfurt am MainAnsprüche des Auftraggebers wegen Organisationsverschulden bleiben ein Ausnahmetatbestand, den darzulegen der Auftraggeber verpflichtet ist. Dazu reicht der Vortrag, der Bauleiter des Auftragnehmers sei während der Bauphase kaum vor Ort gewesen, was in der Bauphase zu einer Vielzahl von Mängeln geführt habe, nicht aus.BGH, Beschluss, Az. VII 229/06

    [3063 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 43 vom 01.11.2007 Seite 11

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Rechtsanwalt Oliver Bakes von Heiermann Franke Knipp, Frankfurt am Main Welcher Schallschutz für die Errichtung von Häusern geschuldet ist, ist durch Auslegung des Vertrags zu ermitteln. Denn die vertraglichen Erklärungen des Unternehmers, die Mindestanforderungen an den Schallschutz würden überschritten, erwecken bei dem Besteller die berechtigte Erwartung, es werde ein besonders hochwertiger Schallschutz vorhanden sein. Die DIN 4109 kann dazu nicht der alleinige Maßstab sein. Sie regelt nur die Mindestanforderungen. BGH, Az. VII ZR 45/06

    [2689 Zeichen] € 5,75