RECHTSPRECHUNG
Baurecht
Rechtsanwalt Oliver Bakes von Heiermann Franke Knipp, Frankfurt am MainAnsprüche des Auftraggebers wegen Organisationsverschulden bleiben ein Ausnahmetatbestand, den darzulegen der Auftraggeber verpflichtet ist. Dazu reicht der Vortrag, der Bauleiter des Auftragnehmers sei während der Bauphase kaum vor Ort gewesen, was in der Bauphase zu einer Vielzahl von Mängeln geführt habe, nicht aus.BGH, Beschluss, Az. VII 229/06
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