RECHTSPRECHUNG
Maklerrecht
Rechtsanwalt Paul M. Kiss von CBH Rechtsanwälte, KölnEin Makler haftet, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, nicht für die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers, wenn er diese an den Kaufinteressenten weitergibt und darauf hinweist, dass er diese nicht geprüft hat.BGH, Beschluss, Az. III ZR 162/06
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