RECHTSPRECHUNG
Baurecht
Rechtsanwältin Petra Hirschmann von Beyer Rechtsanwälte, NürnbergSchuldet der Bauunternehmer die Verlegung der Elektroleitungen in Leerrohren in den Wänden des Hauses aus dem bereits zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrag, kommt es nicht darauf an, dass die zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten zu beachtenden Regeln der Technik eine Verlegung der Leitungen in Leerrohren nicht erforderten.OLG Brandenburg, Az. 12 U 160/05
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