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    Immobilien Zeitung Nr. 21 vom 28.05.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Umsatzsteuerliche Organschaft erfordert " Befehlsgewalt"

    Rechtsanwalt und Steuerberater Rolf Krauß von Kucera Rechtsanwälte Steuerrecht. Es gibt keine umsatzsteuerliche Organschaft ohne Möglichkeit zur Willensdurchsetzung (Änderung der Rechtsprechung). Zustimmungserfordernisse von Verwaltern können der Organschaft entgegenstehen. BFH-Urteil vom 8. August 2013, Az. V R 18/13

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 11 vom 20.03.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Trotz passender Quote fällt Grunderwerbsteuer an

    Rechtsanwalt und Steuerberater Rolf Krauß von Kucera Rechtsanwälte Steuerrecht. Bei Ermittlung von Beteiligungsquoten im Rahmen der grunderwerbsteuerlichen Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr.1 Grunderwerbsteuergesetz) bleiben eigene Anteile und wechselseitige Beteiligungen unberücksichtigt. BFH, Urteil vom 18. September 2013, Az. II R 21/12

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 01 vom 09.01.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Keine Steuerlast-Umkehr für Bauträger

    Rechtsanwalt und Steuerberater Rolf Krauß von Kucera Rechtsanwälte Steuerrecht. Bauträger erbringen im Regelfall keine Bauleistungen. Eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG ist damit nicht gegeben. BFH, Urteil vom 22. August 2013, Az. V R 37/10

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 25 vom 21.06.2012 Seite 15

    RECHT UND STEUERN

    Schnelle Scheidung grunderwerbsteuerfrei

    Ehescheidungen sind sowieso schon eine teure Angelegenheit. Doch zögern die Expartner bei der anschließenden Vermögensaufteilung zu lange mit dem Verkauf von Immobilieneigentum, kann sich der Erwerber unter Umständen auch noch grunderwerbsteuerpflichtig machen. Gastautor Rechtsanwalt Rolf Krauß verrät, wie sich der Anfall von Grunderwerbsteuer nach der Scheidung vermeiden lässt. Dabei spielt neben dem Faktor Zeit nach neuerer Rechtsprechung auch der Grund für den Immobilienverkauf eine wichtige Rolle.

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 05 vom 07.02.2008 Seite 10

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Steuerrecht

    Rechtsanwalt und Steuerberater Rolf Krauß von Kucera Rechtsanwälte, DarmstadtDie Geschäftsveräußerung setzt voraus, dass die übertragenden Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. Dies ist im Wege einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu beurteilen. Einer Geschäftsveräußerung steht nicht entgegen, dass der Erwerber den Betrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert.BFH, Az. V R 14/05

    [3137 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 46 vom 22.11.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Rechtsanwalt, Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt Rolf Krauß von Kucera Rechtsanwälte, Darmstadt Die Übertragung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück durch Schenkung stellt eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung dar, wenn die entstehende Gemeinschaft in den Mietvertrag eintritt und die Vermietung fortführt. Der Vorgang löst auch beim Schenker keine Vorsteuerkorrektur aus (Änderung der Rechtsprechung). BFH, Az. V R 41/05

    [2756 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 41 vom 18.10.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG Steuerrecht Steuerrecht

    Rechtsanwalt, Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt Rolf Krauß von Kucera Rechtsanwälte, Darmstadt Die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines kontaminierten Grundstücks angefallenen Sanierungskosten gehören dann zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, wenn im Grundstückskaufvertrag eine bereits für den Verkäufer bestehende konkretisierte Sanierungsverpflichtung ausdrücklich vom Erwerber übernommen wird. FG Münster, Az. 8 K 2650/03 GrE (Revision: BFH, Az. II R 62/06)

    [2753 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 36 vom 13.09.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG Steuerrecht Steuerrecht

    Rechtsanwalt, Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt Rolf Krauß von Kucera Rechtsanwälte, Darmstadt Die Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft sind wesentliche Betriebsgrundlagen im Sinne des § 16 EStG des Besitzeinzelunternehmens. Werden bei einer Veräußerung eines Teilbetriebs des Besitzeinzelunternehmens diese Anteile nicht mitveräußert, kann nicht von einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung ausgegangen werden. BFH, Az. X R 49/06

    [2798 Zeichen] € 5,75