Nicht jede Vereinbarung hilft als Einrede gegen Erwerber
Rechtsanwalt Stephan Zuber von Baker Tilly Roelfs Zwangsversteigerungsrecht. Wird nachträglich eine Verwertungsvereinbarung getroffen, stellt diese nicht zwangsläufig eine sicherungsvertragliche Abrede im Sinne des § 1192 Abs. 1a Satz 1 BGB dar, auch wenn sie Inhalt des ursprünglich geschlossenen Sicherungsvertrags hätte sein können. OLG Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 2013, Az. 5 U 48/12
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