RECHTSPRECHUNG
Architektenrecht
Rechtsanwalt Dr. Walter Klein von Loschelder Rechtsanwälte, KölnDer Architekt muss beweisen, dass er mit dem Auftraggeber einen Vertrag über Planungsleistungen abgeschlossen hat, wenn er einen Honoraranspruch geltend macht. OLG Düsseldorf, Az. 5 U 113/06 BGH, Beschluss, Az. VII ZR 83/07 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
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