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    Immobilien Zeitung Nr. 22 vom 05.06.2014 Seite 14

    RECHT UND STEUERN

    Restwerklohn kann vereinfacht abgerechnet werden

    Rechtsanwalt Dr. Walter Klein von Loschelder Rechtsanwälte Baurecht. Der Restwerklohn eines aus wichtigem Grund gekündigten Bauvertrags kann mittels Bildung der Differenz zwischen vereinbarter Vergütung und Kosten für die Fertigstellung des Werks durch Dritte ermittelt werden. BGH, Beschluss vom 10. April 2014, Az. VII ZR 124/13

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 12 vom 27.03.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Zu hohe Kosten können Pflichtverletzung des Architekten sein

    Rechtsanwalt Dr. Walter Klein von Loschelder Rechtsanwälte Baurecht. Eine erhebliche Überschreitung einer vereinbarten Bausumme (hier: gut 691.000 Euro statt 425.000 DM) kann den Bauherrn zur fristlosen Kündigung des Architektenvertrags berechtigen. OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2014, Az. 14 U 103/13

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 02 vom 16.01.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Ohne Urkalkulation und Anordnung kein Geld für Zusatzarbeit

    Rechtsanwalt Dr. Walter Klein von Loschelder Rechtsanwälte. Foto: Loschelder Baurecht. Eine Anordnung des Auftraggebers i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B erfordert eine rechtsgeschäftliche Erklärung. Die Berechnung der Vergütung erfordert die Vorlage der ursprünglichen Angebotskalkulation, die nachträglich erstellt werden kann. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2013, Az. 22 U 21/13

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 03 vom 24.01.2008 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Baurecht

    Rechtsanwalt Dr. Walter Klein von Loschelder Rechtsanwälte, KölnEine Vertragserfüllungsbürgschaft kann einen Rückzahlungsanspruch wegen Überzahlung abdecken. Dies setzt jedoch voraus, dass die Überzahlung auch auf dem ursprünglichen Vertrag beruht.OLG Jena, Az. 1 U 409/07

    [2984 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 49 vom 13.12.2007 Seite 14

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Architektenrecht

    Rechtsanwalt Dr. Walter Klein von Loschelder Rechtsanwälte, KölnDer Architekt muss beweisen, dass er mit dem Auftraggeber einen Vertrag über Planungsleistungen abgeschlossen hat, wenn er einen Honoraranspruch geltend macht. OLG Düsseldorf, Az. 5 U 113/06 BGH, Beschluss, Az. VII ZR 83/07 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

    [2766 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 39-40 vom 04.10.2007 Seite 57

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG Baurecht Baurecht

    Rechtsanwalt Dr. Walter Klein von Loschelder Rechtsanwälte, Köln Passt der Architekt die Kostenermittlung an die Finanzierungsvorgaben des Bauherrn an, kann hierin die stillschweigende Vereinbarung eines Baukostenlimits liegen. Wird dieses überschritten, haftet der Architekt auf Schadenersatz. OLG Frankfurt, Az. 16 U 43/06

    [2806 Zeichen] € 5,75