RECHTSPRECHUNG
Öffentliches Recht
Rechtsanwalt Dr. Winfried Veil von Hammonds, BerlinWird ein Gebäude (z.B. durch einen Brand) zerstört, so darf es grundsätzlich wieder aufgebaut werden. Dieser nachwirkende Bestandsschutz hat jedoch zeitliche Grenzen. Gleiches gilt für die prägende Wirkung, die eine aufgegebene Nutzung auf die nähere Umgebung hat. Nach zwei Jahren hat die ursprüngliche Nutzung ihre prägende Kraft in der Regel verloren.BVerwG, Az. 4 B 39/07
[3113 Zeichen]
€ 5,75