Erlaubnisvorbehalt ein Verstoß gegen EU-Recht
Gegen § 2 Abs. 3 LFGB stehen EuGH-Urteile sowie Regeln über Anreicherung und Nahrungsergänzung - Von Alfred Hagen Meyer
München, 19. Februar. Mit einem neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) will das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) die erforderlichen Anpassungen des deutschen Rechtes an das europäische vornehmen.
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