Handlungsbedarf für die Praxis
Erweiterter Leistungsschutz gegen Produktnachahmungen / Von Thorsten
Beyerlein
München. Die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken wird in Deutschland durch die Änderung des UWG umgesetzt, zu der ein Regierungsentwurf vorliegt. Danach kann künftig gegen Produktnachahmungen nicht mehr nur der Geschädigte selbst klagen, sond
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