"Nicht mehr als drei Bauobjekte" Bundesfinanzhof verschärft privaten Grundstückshandel
München (EB) dw - Zwischen den verschiedenen Senaten des Bundesfinanzhofs (BFH) war seit einigen Jahren strittig, wie jene Grenze zu ermitteln ist, ab der von einer gewerblichen Vermögensverwaltung ausgegangen werden muß. Der Große Senat des BFH, der für eine einheitliche Rechtsprechung der Senate untereinander sorgt, hat jetzt eine Grundsatzentscheidung gefällt. Fazit: Die Voraussetzungen, unter denen beim An- und Verkauf von Grundstücken durch Privatpersonen nicht von einer privaten Vermögensverwaltung, sondern von einem gewerblichen Grundstückshandel zu sprechen ist, wurden verschärft.
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