Ohne Schlüsselübergabe keine Mietzahlung Einräumung des Besitzes zählt zu den Hauptpflichten des Vermieters
Potsdam (Eb) tom - Vergißt der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages die Wohnungsschlüssel an den Mieter auszuhändigen, kann dies fatale Folgen haben. Das Amtsgericht Potsdam wies die Klage eines Vermieters auf Mietzahlung nämlich mit der Begründung ab, daß aufgrund der nicht ausgehändigten Schlüssel die Wohnung auch nicht in Besitz genommen konnte, Zahlungen von Mieterseits also nicht zu leisten waren.
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