Ein weiterer Riegel lag in der Packung
Mars-Werbeaktion war rechtmäßig - Verstoß gegen das Preisbindungsverbot liegt nicht vor / Von Diethard Wiechmann
Hamburg, 1. Oktober. Eine Mars-Werbung für Riegel, unter anderem mit dem Slogan "+ 1 meeehr" ist nicht wettbewerbswidrig, insbesondere verstößt sie nicht gegen das kartellrechtliche Preisbindungsverbot. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamburg im eins
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