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    Lebensmittel Zeitung 25 vom 21.06.2013 Seite 22

    Recht

    Spielwarenmesse gibt es nur einmal

    Nürnberg. Das Wort „Spielwarenmesse“ ist ab sofort als Marke geschützt. Allein die Spielwarenmesse eG, Nürnberg, ist künftig berechtigt, gewerbliche Fachmessen auf dem Gebiet der Spielwaren bei der Bewerbung, Organisation und Durchführung so zu bezei

    [493 Zeichen] € 5,75