Regeln für Kaufhausdetektive
Allzu ruppigen Mitarbeitern kann gekündigt werden
Frankfurt. Die Inventurverluste summierten sich 2009 auf 3,9 Mrd. Euro. Doch auch Detektive, die sie verringern sollen, dürfen nicht alles.
Kaufhausdetektiven, die sich gegenüber den Kunden "äußerst ruppig" benehmen, kann ohne vorherige Abmahnung gekünd
[1115 Zeichen]
€ 5,75