Chef darf seinen Mitarbeitern drohen
Kassel. Wenn Vorgesetzte einen Mitarbeiter des Diebstahls verdächtigen, dürfen sie mit fristloser Kündigung drohen, um den Verdächtigen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu bewegen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden (Az.:17 Sa 1303
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