FOC-Verbot ist verfassungswidrig
Münster. Das Verbot des Landesentwicklungsprogramms für Nordrhein-Westfalen, in Gemeinden bis 100000 Einwohner Factory-Outlet-Center (FOC) mit mehr als 5000 qm anzusiedeln, ist nichtig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes am Mittwoch entschiede
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