Steuervorteil nur für Lebensmittel
Saarbrücken. Ein Regierungsgutachten empfiehlt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent konsequent nur noch auf Lebensmittel anzuwenden. Alle anderen Ausnahmen vom Regelsteuersatz von 19 Prozent, etwa für Pflanzen, Schnittblumen, Tierfutter und a
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