Vorsicht bei Traditionswerbung
Nur zulässig, wenn sich Aussage mit Firmenhistorie deckt
Kiel. Das Oberlandesgericht Oldenburg verbietet Werbung mit der Auslobung "110 Jahre Möbeltradition" als irreführend, wenn dies nicht den Tatsachen entspricht.
Die Werbung enthalte eine Qualitätsaussage, die geeignet ist, die Kaufentscheidung der Verbra
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