Analyse
Outsourcing schützt nicht vor Mindestlohn
Arbeitgeber haftet für Nettomindestlohn – Zusätzliches Insolvenzrisiko für Auftraggeber / Von W. Lipinski und A. Praß
Frankfurt. Der gesetzliche Mindestlohn lässt sich nicht ohne Weiteres durch Werkverträge umgehen. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, müssen Händler Vorkehrungen treffen.
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