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    Lebensmittel Zeitung 29 vom 17.07.2015 Seite 20

    Recht und Politik

    Analyse

    Noch gibt es kein Streikeinsatzverbot

    Die Beschäftigung von Fremdpersonal in bestreikten Betrieben ist zulässig und legitim / Von Bernd Pirpamer

    Frankfurt. Die Metro-Tochter Real sorgte für Aufsehen, weil sie in bestreikten Filialen Zeitarbeiter einsetzte. Solche Abwehrmaßnahmen sind zulässig und legitim. Die Bundesarbeitsministerin plant allerdings ein Streikeinsatzverbot.

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