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    Lebensmittel Zeitung 7 vom 16.02.2018 Seite 24

    Recht und Politik

    Analyse

    Umfang der Rückrufpflicht bleibt unklar

    Erst ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs dürfte Klärung bringen / Von Christian Triebe

    Frankfurt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zuletzt mehrfach seine Auffassung bestätigt, dass ein zur Unterlassung Verpflichteter auch bereits ausgelieferte Produkte zurückrufen muss. Es herrscht Unsicherheit, wie weit diese Rückrufpflicht in der Praxis reicht.

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