Analyse
Umfang der Rückrufpflicht bleibt unklar
Erst ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs dürfte Klärung bringen / Von Christian Triebe
Frankfurt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zuletzt mehrfach seine Auffassung bestätigt, dass ein zur Unterlassung Verpflichteter auch bereits ausgelieferte Produkte zurückrufen muss. Es herrscht Unsicherheit, wie weit diese Rückrufpflicht in der Praxis reicht.
[4463 Zeichen]
€ 5,75