Analyse
Filmen erlaubt bei konkretem Verdacht
BAG präzisiert Voraussetzungen für Mitarbeiterüberwachung / Von Marc Störing
Frankfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Arbeitgeber einzelne Mitarbeiter überwachen dürfen (Az.: 8 AZR 1007/13). Das Urteil vom 19. Februar schafft mehr Sicherheit auch für die rechtlich sehr komplexe Videoüberwachung, die für Handelsunternehmen besonders wichtig ist.
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