Analyse
Generationenwechsel wird erschwert
BVerfG gibt dem Gesetzgeber bis Mitte 2016 Zeit zur Reform des Erbschaftsteuergesetzes / Von Matthias Bassüner
Frankfurt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuergesetz zum dritten Mal beanstandet und eine Änderung bis Mitte 2016 angeordnet. Auf die Unternehmen kommt ein erhöhter Bürokratie- und Steueraufwand zu.
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