Analyse
Das Anzapfverbot ist nicht ganz tot
Anmerkungen zur Entscheidung des OLG Düsseldorf im Fall geforderter Hochzeitsboni durch Edeka / Von Rainer Lademann
Frankfurt. Das Bundeskartellamt hat sich mit seinem Fokus auf die Produktkategorie Sekt im Verfahren um sogenannte Hochzeitsrabatte aus der Übernahme Plus durch Edeka selbst ein Bein gestellt. Die Top-Hersteller der Kategorie verhandeln seit Jahren auf Augenhöhe mit dem LEH. Offenbar ein nicht zweckdienliches Beispiel, um daran die Abhängigkeit der Lieferanten und einen Verstoß gegen das Anzapfverbot nachzuweisen.
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