Analyse
LMIV verlangt neue Vertragsgestaltung
Lieferverträge müssen die erforderlichen Informationspflichten berücksichtigen / Von Simone Vrancken
Frankfurt. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) beinhaltet zahlreiche neue Verpflichtungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die neuen Vorgaben müssen auch in den Vertragsbeziehungen berücksichtigt werden.
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