Analyse
Handlungsbedarf beim Mindestlohn
Erstes Urteil gefällt – Arbeitgeber sollten Verträge überprüfen / Von Wolfgang Lipinski und Katharina Domni
Frankfurt. Im März wurde das erste Urteil zum Mindestlohn gefällt. Das Arbeitsgericht Berlin entschied, dass eine Änderungskündigung unzulässig ist, wenn damit die Anrechenbarkeit von Zulagen und Zuschüssen erreicht werden soll.
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