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    Lebensmittel Zeitung 11 vom 13.03.2020 Seite 24

    Recht & Politik

    Intersnack verliert Coupon-Streit

    Köln. Intersnack hat keinen Anspruch auf Unterlassung von Acardos „Funny Frisch“-Couponwerbung, so das OLG Köln. Der Dienstleister Acardo hält Rabattgutscheine zu „Funny Frisch“-Produkten zum Download bereit; „Funny Frisch“ ist eine Intersnack-Marke.

    [1245 Zeichen] € 5,75