Intersnack verliert Coupon-Streit
Köln. Intersnack hat keinen Anspruch auf Unterlassung von Acardos „Funny Frisch“-Couponwerbung, so das OLG Köln. Der Dienstleister Acardo hält Rabattgutscheine zu „Funny Frisch“-Produkten zum Download bereit; „Funny Frisch“ ist eine Intersnack-Marke.
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