Analyse
Entscheidung im Fall „Monsterbacke“
Grundsatzentscheidung zur Anwendbarkeit der Health-Claims-Verordnung / Von Dirk Smielick
Frankfurt. Die Hinweispflichten nach der Health-Claims-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sind bereits seit dem 1. Juli 2007 zu beachten. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil in Sachen „Monsterbacke“ entschieden (Az.: BGH I ZR 36/11).
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