Troll ist als Marke eintragungsfähig
München. Die Bezeichnung „Troll“ besitzt ausreichend Unterscheidungskraft, um als Wortmarke eingetragen zu werden. Das hat das Bundespatentgericht entschieden. Damit hat sich das Heilbronner Weingut Drautz mit dem weinhaltigen Cocktail „Troll“ gegen
[500 Zeichen]
€ 5,75