Lauterkeitsrecht
Amazon unterliegt mit Preisauszeichnung
Das LG Frankfurt hat der Online-Plattform Amazon untersagt, auf seinen Internetseiten mit Produktpreisen zu werben, die nur für Teilnehmer des Mitgliedsprogramms „Amazon Prime“ gelten, ohne diese Einschränkung deutlich zu machen (Az.: 3-10 O 93/22).
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